Art. 24 Verf
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesrecht Hamburg
II. – Die Bürgerschaft.
Art. 24 Verf
(1) Die Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.
(2) Sie hat die ständige Aufgabe, die Kritik am Regierungsprogramm im Grundsatz und im Einzelfall öffentlich zu vertreten. Sie ist die politische Alternative zur Regierungsmehrheit.