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§ 10c VAHRG
Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich
Bundesrecht

IIb. – Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Titel: Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: VAHRG
Gliederungs-Nr.: 404-19-3
Normtyp: Gesetz

§ 10c VAHRG

(weggefallen)