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Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: VAbstG
Gliederungs-Nr.: 100-2
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
(Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)

Vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl S. 136)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (HmbGVBl. S. 347)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Anwendungsbereich1
Beratung1a
  
Zweiter Abschnitt 
Volksinitiative 
  
Gegenstände einer Volksinitiative2
Anzeige3
Unterstützung der Volksinitiative4
Zustandekommen einer Volksinitiative5
Befassung der Bürgerschaft mit dem Anliegen der Volksinitiative5a
  
Dritter Abschnitt 
Volksbegehren 
  
Durchführung des Volksbegehrens6
Öffentliche Bekanntmachung7
Rücknahme der Volksinitiative8
Eintragung9
Eintragungslisten10
Eintragungsberechtigung11
Inhalt der Eintragung12
Briefeintragung13
Ungültige Eintragungen14
Abschluss und Einreichung der Eintragungslisten15
Zustandekommen des Volksbegehrens16
Befassung der Bürgerschaft mit dem Anliegen des Volksbegehrens17
  
Vierter Abschnitt 
Volksentscheid 
  
Durchführung des Volksentscheids18
Bekanntmachung des Volksentscheids19
Rücknahme des Volksbegehrens19a
Stimmrecht20
Stimmzettel21
Stimmabgabe22
Ergebnis des Volksentscheids23
Ausfertigung und Verkündung23a
Anwendung des Bürgerschaftswahlrechts24
  
Fünfter Abschnitt 
Volksentscheide über Änderungsgesetze und -beschlüsse 
  
Änderungsgesetz und Referendumsbegehren25
Anzeige25a
Unterstützung des Referendumsbegehrens25b
Zustandekommen des Referendumsbegehrens25c
Durchführung des Referendums25d
Aufhebung des Änderungsgesetzes25e
Anwendbarkeit der Regelungen des Vierten Abschnitts25f
Änderungsbeschluss und Referendumsbegehren25g
  
Sechster Abschnitt 
Bürgerschaftsreferendum 
  
Bürgerschaftsreferendum25h
Tag der Abstimmung25i
Gegenvorlage25j
Abstimmungsbenachrichtigung25k
Anwendbarkeit der Regelungen des Vierten Abschnitts25l
Sperrfrist und Ruhen von Volksabstimmungsverfahren25m
  
Siebenter Abschnitt 
Anrufung des Hamburgischen Verfassungsgerichts 
  
Anrufung durch Senat oder Bürgerschaft26
Anrufung gegen Entscheidungen von Senat und Bürgerschaft27
Ruhen von Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum28
  
Achter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Datenverarbeitung29
Auswertung von Unterschriften- und Eintragungslisten29a
Rechenschaftslegung30
Kostenerstattung30a
Gleichbehandlung31
Fristberechnung31a
Abstimmungsleitung31b
Durchführung32