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§ 25 UAusschG
Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersuchungsausschussgesetz - UAusschG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersuchungsausschussgesetz - UAusschG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: UAusschG
Gliederungs-Nr.: 110-2
Normtyp: Gesetz

§ 25 UAusschG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.