Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschussgesetz)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschussgesetz)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: UAG,SH
Gliederungs-Nr.: 1101-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse
(Untersuchungsausschussgesetz)

Vom 17. April 1993 (GVOBl. Schl.-H. S. 145)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 12. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 328)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufgabe und Zulässigkeit1
Antragsrecht und Einsetzung2
Gegenstand3
Zusammensetzung4
Stellvertretende Mitglieder5
Vorsitz6
Ausscheiden von Ausschussmitgliedern, Ruhen der Mitgliedschaft7
Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung8
Unterausschüsse9
Öffentlichkeit der Sitzungen10
Beweiserhebung11
Ordnungsgewalt12
Zutrittsrecht, Aussagegenehmigung, Aktenvorlage13
Auskunftspersonen14
Vereidigung15
Maßnahmen zur Sicherung der Beweiserhebung16
Vernehmung und Fragerecht17
Rechtsstellung der Betroffenen18
Rechts- und Amtshilfe19
Verlesung von Protokollen und Schriftstücken20
Mitteilungen über Sitzungen und Unterlagen21
Protokollierung22
Aussetzung und Einstellung des Verfahrens23
Schlussbericht24
Rechtliches Gehör25
Akteneinsicht, Aktenauskunft26
Kosten und Auslagen27
Ergänzende Vorschriften28
In-Kraft-Treten29