Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 16j TierSchG
Tierschutzgesetz
Bundesrecht

Zehnter Abschnitt – Durchführung des Gesetzes

Titel: Tierschutzgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: TierSchG
Gliederungs-Nr.: 7833-3
Normtyp: Gesetz

§ 16j TierSchG

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können in den Ländern über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.