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Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürRettG
Gliederungs-Nr.: 2128-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG)

Vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 233) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2023 (GVBl. S. 328)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Zweck1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Aufgaben des Rettungsdienstes4
Aufgabenträger5
Durchführung des Rettungsdienstes6
Notärztliche Versorgung7
Arztbegleiteter Krankentransport8
  
Zweiter Abschnitt 
Organisation und Einrichtung 
  
Landesbeirat9
Landesrettungsdienstplan10
Rettungsdienstbereiche, Bereichsbeirat11
Rettungsdienstbereichsplan12
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst13
Zentrale Leitstellen14
Rettungswachen15
Rettungsfahrzeuge und ihre Besetzung16
Durchführung von heilkundlichen Maßnahmen im Notfalleinsatz16a
Rettungsdienstliche Versorgung in besonderen Fällen17
  
Dritter Abschnitt 
Kosten 
  
Kostentragung, Erhebung von Benutzungsentgelten, Kosten für Qualifizierung des nichtärztlichen Rettungspersonals18
Zuwendungen des Landes19
Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport20
Benutzungsentgelte für die Berg- und Wasserrettung, Rechtsstellung der ehrenamtlichen Helfer20a
Benutzungsentgelte für die notärztliche Versorgung21
Schiedsstelle21a
Verbindlichkeit der Benutzungsentgelte und -gebühren22
  
Vierter Abschnitt 
Genehmigungsverfahren 
  
Gegenstand und Voraussetzungen der Genehmigung für den Krankentransport23
Nebenbestimmungen der Genehmigung24
Widerruf der Genehmigung25
Genehmigungsbehörde26
  
Fünfter Abschnitt 
Pflichten des Leistungserbringers 
  
Verantwortlichkeit des Leistungserbringers27
Betriebspflicht28
Betriebsbereich und Einsatzpflicht29
  
Sechster Abschnitt 
Datenschutz, Verordnungsermächtigungen und Ordnungswidrigkeiten 
  
Datenschutz30
Dokumentation31
Ermächtigungen32
Ordnungswidrigkeiten33
  
Siebenter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmung34
Experimentierklausel34a
Aufsicht35
Einschränkung von Grundrechten36
Gleichstellungsbestimmung37
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 233)