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Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürNRSchutzG
Gliederungs-Nr.: 2128-4
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
(Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG -)

Vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 257)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2012 (GVBl. S. 245)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Rauchverbot3
Ausnahmen4
Raucherräume5
Hinweispflicht6
Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbots7
Ordnungswidrigkeiten8
Gleichstellungsbestimmung9
Inkrafttreten10