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Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürMinG
Gliederungs-Nr.: 1103-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung
(Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 104)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. Abschnitt 
Rechtsstellung der Mitglieder der Landesregierung 
  
Amtsverhältnis1
Beginn des Amtsverhältnisses2
Beendigung des Amtsverhältnisses3
Form des Rücktritts4
Tätigkeitsbeschränkungen5
Anzeigepflichten5a
Untersagungsmöglichkeit5b
Beratendes Gremium5c
Ausgleich5d
Ordnungsgeld5e
Geheimhaltungspflicht6
Genehmigung zur Zeugenaussage und zur Erstattung gerichtlicher Gutachten7
  
II. Abschnitt 
Amtsbezüge 
  
Amtsbezüge8
  
III. Abschnitt 
Versorgung 
  
Grundsatz9
Übergangsgeld10
Ruhegehalt11
Hinterbliebenenfürsorge12
Unfallfürsorge13
Mitgliedschaft zur Landesregierung und Beamtenrechte14
  
IV. Abschnitt 
Abschnitt Zusammentreffen von Bezügen 
  
Zusammentreffen von Amtsbezügen mit anderen Einkommen15
Zusammentreffen von Übergangsgeld mit anderen Einkommen16
Zusammentreffen von Ruhegehalt mit anderem Einkommen17
  
V. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen18
Gleichstellungsbestimmung19
Evaluierung20