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Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürLbVO
Gliederungs-Nr.: 2030-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten
(Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO)

Vom 7. Dezember 1995 (GVBl. S. 382)

Außer Kraft am 1. Januar 2015 durch Artikel 23 Absatz 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472) 2

2 Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. Artikel 2 §§ 53 und 54 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Leistungsgrundsatz2
Ausschreibung3
Begriffsbestimmungen4
Ordnung der Laufbahnen5
Erwerb der Befähigung6
Laufbahnwechsel, Befähigung für eine andere Laufbahn7
Probezeit8
Einstellung, Nachteilsausgleich9
Übertragung von höherbewerteten Dienstposten10
Voraussetzungen für Beförderungen11
Dienstzeiten12
Sonstige zu berücksichtigende Zeiten13
Schwerbehinderte14
  
Zweiter Abschnitt 
Laufbahnbewerber 
  
Erster Unterabschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst15
Höchstaltersgrenzen16
Gestaltung des Vorbereitungsdienstes17
Übernahme in die nächstniedrige Laufbahn18
Laufbahnprüfung19
Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufstieg19a
  
Zweiter Unterabschnitt 
Einfacher Dienst 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst20
Vorbereitungsdienst21
Probezeit22
  
Dritter Unterabschnitt 
Mittlerer Dienst 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst23
Vorbereitungsdienst24
Prüfung25
Probezeit26
Aufstieg27
Aufstieg für besondere Verwendungen28
  
Vierter Unterabschnitt 
Gehobener Dienst 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst29
Vorbereitungsdienst30
Prüfung, gleichwertige Befähigung31
Probezeit32
Aufstieg33
Aufstieg für besondere Verwendungen34
  
Fünfter Unterabschnitt 
Höherer Dienst 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst35
Vorbereitungsdienst36
Prüfung, gleichwertige Befähigungserlangung37
Probezeit38
Beamte an obersten Landesbehörden39
Aufstieg40
Aufstieg für besondere Verwendungen41
  
Sechster Unterabschnitt 
Sonderlaufbahnen 
  
(weggefallen)42
(weggefallen)43
(weggefallen)44
  
Dritter Abschnitt 
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen 
  
Gestaltungsgrundsätze45
Einstellungsvoraussetzungen46
Feststellung der Befähigung, Probezeit, Einstellung in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst47
  
Vierter Abschnitt 
Andere Bewerber 
  
Befähigungsvoraussetzungen48
Probezeit49
  
Fünfter Abschnitt 
Dienstliche Beurteilung 
  
Dienstliche Beurteilung50
Periodische Beurteilung51
Bedarfsbeurteilung52
Inhalt der dienstlichen Beurteilung53
Eröffnung der dienstlichen Beurteilung54
  
Sechster Abschnitt 
Fortbildung 
  
Grundsätze der Fortbildung55
  
Siebenter Abschnitt 
Übernahme von Beamten 
  
Übernahme von Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamter von Dienstherrn innerhalb des Geltungsbereichs des Thüringer Beamtengesetzes56
Übernahme von Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamter von Dienstherrn außerhalb des Geltungsbereichs des Thüringer Beamtengesetzes57
  
Achter Abschnitt 
Landespersonalausschuss 
  
Allgemeine Ausnahmen58
  
Neunter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Zuständigkeit der obersten Dienstbehörden59
Erlass von Verwaltungsvorschriften60
(weggefallen)61
In-Kraft-Treten62
  
Anlagen 
  
Besondere Fachrichtungen des höheren DienstesAnlage 1
Besondere Fachrichtungen des gehobenen DienstesAnlage 2
Besondere Fachrichtungen des mittleren DienstesAnlage 3
Einstellungsvoraussetzungen in besonderen FällenAnlage 4
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.