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§ 115 ThürKO
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
Landesrecht Thüringen

Zweiter Teil – Landkreisordnung → Dritter Abschnitt – Kreiswirtschaft

Titel: Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKO
Gliederungs-Nr.: 2020-4
Normtyp: Gesetz

§ 115 ThürKO – Rechnungsprüfungsamt

Jeder Landkreis hat ein Rechnungsprüfungsamt.