§ 1 ThürHhG 2012
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -)
Landesrecht Thüringen
§ 1 ThürHhG 2012 – Feststellung des Landeshaushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 9.048.291.800 Euro festgestellt.