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Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Thüringer Haushaltsgesetz 2011 - ThürHhG 2011 -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Thüringer Haushaltsgesetz 2011 - ThürHhG 2011 -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2011
Referenz: 630-7

Vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 511) (1)

(1) Red. Anm.:

Zur Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 siehe Thüringer Haushaltsgesetz 2012 vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 541)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Feststellung des Landeshaushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Verwendung von Mehreinnahmen3
Deckungsfähigkeit4
Flexibilisierter Haushaltsvollzug im Hochschulbereich5
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Finanzierungen6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen7
Personalwirtschaftliche Regelungen8
Leerstellen, Abordnungen9
Sperren10
Besondere Buchungsbestimmungen11
Sonstige Bewirtschaftungsmaßnahmen12
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen13
Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen14
Gleichstellungsbestimmung15
Fortgeltung16
Inkrafttreten17
  
Landeshaushaltsplan 2011
- Gesamtplan -
Anlage