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§ 16 ThürHhG 2005
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Thüringer Haushaltsgesetz 2005 - ThürHhG 2005)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Thüringer Haushaltsgesetz 2005 - ThürHhG 2005)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2005
Gliederungs-Nr.: 630-2
Normtyp: Gesetz

§ 16 ThürHhG 2005 – Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.