Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 23 ThürHeilBG
Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG)
Landesrecht Thüringen

Sechster Abschnitt – Die Berufsausübung

Titel: Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHeilBG
Gliederungs-Nr.: 2120-2
Normtyp: Gesetz

§ 23 ThürHeilBG – Wesentliche Bestimmungen der Berufsordnung

Die Berufsordnung soll im Rahmen des § 20 weitere Vorschriften über Berufspflichten enthalten, insbesondere, soweit es für den einzelnen Heilberuf in Betracht kommt, hinsichtlich

  1. 1.
    der Einhaltung der Schweigepflicht und der sonst für die Berufsausübung geltenden Rechtsvorschriften,
  2. 2.
    der Ausstellung von Gutachten und Zeugnissen,
  3. 3.
    der Praxis- und Apothekenankündigung,
  4. 4.
    der Praxis- und Apothekeneinrichtung,
  5. 5.
    der Ankündigung und Errichtung tierärztlicher Kliniken,
  6. 6.
    der Durchführung von Sprechstunden und der Offenhaltung von Apotheken,
  7. 7.
    der gemeinsamen Ausübung der Berufstätigkeit,
  8. 8.
    der Angemessenheit und Nachprüfbarkeit des Honorars,
  9. 9.
    der Werbung,
  10. 10.
    der Verordnung und Empfehlung von Heil- oder Hilfsmitteln,
  11. 11.
    des beruflichen Verhaltens gegenüber anderen Berufsangehörigen und der Zusammenarbeit zwischen Berufsangehörigen und Angehörigen anderer Berufe,
  12. 12.
    der Beschäftigung von Vertretern, Assistenten und sonstigen Mitarbeitern,
  13. 13.
    der Ausbildung von Personal,
  14. 14.
    der Anzeige von Verträgen, in denen die einen Monat übersteigende Betreuung geschlossener Tierbestände vereinbart wird,
  15. 15.
    der Pflicht zur Beratung vor der Durchführung klinischer Versuche am Menschen oder der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung nicht gesondert geregelt ist,
  16. 16.
    der Pflicht zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung,
  17. 17.
    der Teilnahme der Kammerangehörigen an Maßnahmen der Qualitätssicherung.