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Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürGleichG
Gliederungs-Nr.: 15-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG)

Vom 3. November 1998 (GVBl. S. 309)

Außer Kraft am 29. März 2013 durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER TEIL 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Gesetzesziel2
Begriffsbestimmungen3
  
Zweiter Abschnitt 
Fördermaßnahmen 
  
Frauenförderplan4
Statistische Angaben5
Stellenausschreibung6
Einstellung, beruflicher Aufstieg, Qualifikation7
Fortbildungsmaßnahmen8
Familiengerechte Arbeitszeit9
Beurlaubung, Wiedereinstieg10
Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und familienbedingter Beurlaubung11
  
Dritter Abschnitt 
Gremien und Berichtspflicht 
  
Gremien12
Berichtspflicht13
  
Vierter Abschnitt 
Frauenbeauftragte/Vertrauensperson 
  
Bestellung, Widerruf14
Rechtsstellung15
Aufgaben16
Rechte17
Beanstandungsrecht18
  
ZWEITER TEIL 
Gleichstellungsbeauftragte 
Rechtsstellung19
Aufgaben20
Rechte21
  
DRITTER TEIL 
Öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Leistungsgewährung 
Auftragsvergabe22
Staatliche Leistungsgewährung23
  
VIERTER TEIL 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
Übergangsbestimmungen24
In-Kraft-Treten25
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49)