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Anlage 5 ThürEBV
Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürEBV
Gliederungs-Nr.: 2020-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 5 ThürEBV – Gliederung des Anlagenachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe1)

(zu § 23 Abs. 2)

Formblatt 5

I. Stromversorgung

  1. 1.

    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten

  2. 2.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

  3. 3.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

  4. 4.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

  5. 5.

    Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören

  6. 6.

    Erzeugungs- und Bezugsanlagen

    1. a)

      Betriebseinrichtungen der Erzeugung

    2. b)

      Betriebseinrichtungen des Bezugs

  7. 7.

    Verteilungsanlagen

    1. a)

      Umspannungs- und Umformungsanlagen

    2. b)

      Leitungsnetz und Hausanschlüsse

    3. c)

      Messeinrichtungen (Licht- und Kraftstromzähler, Messwandler, Schaltuhren, Höchstlastanzeiger und Ähnliches einschließlich Lagerbestand)

    4. d)

      Straßenbeleuchtung

  8. 8.

    Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören

  9. 9.

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

II. Gasversorgung

  1. 1.

    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten

  2. 2.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

  3. 3.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

  4. 4.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

  5. 5.

    Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören

  6. 6.

    Erzeugungs- und Bezugsanlagen

    1. a)

      Betriebseinrichtungen der Erzeugung

    2. b)

      Betriebseinrichtungen des Bezugs

  7. 7.

    Verteilungsanlagen

    1. a)

      Speicherung, Verdichtung, Druckregelung

    2. b)

      Leitungsnetz und Hausanschlüsse

    3. c)

      Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand)

    4. d)

      Straßenbeleuchtung

  8. 8.

    Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören

  9. 9.

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

III. Wasserversorgung

  1. 1.

    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten

  2. 2.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

  3. 3.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

  4. 4.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

  5. 5.

    Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören

  6. 6.

    Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen

    1. a)

      Betriebseinrichtungen der Gewinnung

    2. b)

      Betriebseinrichtungen des Bezugs

  7. 7.

    Verteilungsanlagen

    1. a)

      Speicheranlagen

    2. b)

      Leitungsnetz und Hausanschlüsse

    3. c)

      Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand)

  8. 8.

    Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören

  9. 9.

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

IV. Verkehrsbetriebe

  1. 1.

    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten

  2. 2.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit

    1. a)

      Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

    2. b)

      Bahnkörper und Bauten des Schienenwegs

  3. 3.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

  4. 4.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

  5. 5.

    Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 und 3 gehören

  6. 6.

    Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen

  7. 7.

    Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr

  8. 8.

    Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 und 7 gehören

  9. 9.

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

V. Gemeinsame Anlagen

  1. 1.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

  2. 2.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

  3. 3.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

  4. 4.

    Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 1 und 2 gehören

  5. 5.

    Maschinen und maschinelle Anlagen

  6. 6.

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

VI. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen

  1. 1.

    Stromversorgung

  2. 2.

    Gasversorgung

  3. 3.

    Wasserversorgung

  4. 4.

    Verkehrsbetriebe

  5. 5.

    Gemeinsame Anlagen

VII. Finanzanlagen

  1. 1.

    Anteile an verbundenen Unternehmen 2)

  2. 2.

    Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2)

  3. 3.

    Beteiligungen

  4. 4.

    Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

  5. 5.

    Wertpapiere des Anlagevermögens

  6. 6.

    sonstige Ausleihungen

1)

Diese Gliederung gilt für andere Betriebe sinngemäß. Sie ist erforderlichenfalls zu ergänzen. Bei den Posten des Anlagevermögens sind unbeschadet einer weiteren Aufgliederung die Positionen Buchst. A I bis III der Aktivseite des Formblattes 2 zugrunde zu legen.

2)

Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendung.