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Anlage 2 ThürEBV
Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürEBV
Gliederungs-Nr.: 2020-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 2 ThürEBV – Bilanz

(zu § 21 Abs. 1)

Formblatt 2

Aktivseite

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

  1. 1.

    selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

  2. 2.

    entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

  3. 3.

    geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen

  1. 1.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit

    1. a)

      Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

    2. b)

      Bahnkörper und Bauten des Schienenweges

  2. 2.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

  3. 3.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

  4. 4.

    Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 1 und 2 gehören

  5. 5.

    Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 1)

  6. 6.

    Verteilungsanlagen 1)

  7. 7.

    Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen

  8. 8.

    Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr

  9. 9.

    Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 5 bis 8 gehören

  10. 10.

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

  11. 11.

    geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen

  1. 1.

    Anteile an verbundenen Unternehmen 2)

  2. 2.

    Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2)

  3. 3.

    Beteiligungen

  4. 4.

    Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

  5. 5.

    Wertpapiere des Anlagevermögens

  6. 6.

    sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

  1. 1.

    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

  2. 2.

    unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

  3. 3.

    fertige Erzeugnisse und Waren

  4. 4.

    geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  1. 1.

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3)

    davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

  2. 2.

    Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2)

    davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

  3. 3.

    Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

    davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

  4. 4.

    Forderungen an die Gemeinde beziehungsweise andere Eigenbetriebe 4)

    davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

  5. 5.

    sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

  1. 1.

    Anteile an verbundenen Unternehmen 2)

  2. 2.

    sonstige Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag




Passivseite

A. Eigenkapital

I. Stammkapital

II. Rücklagen

  1. 1.

    allgemeine Rücklage

  2. 2.

    zweckgebundene Rücklagen

III.

Gewinn beziehungsweise Verlust  
Gewinn beziehungsweise Verlust des Vorjahres.................................... 
Verwendung für ........... beziehungsweise Ausgleich durch .................................................... 
 .................................... 
Jahresgewinn beziehungsweise Jahresverlust........................................................................

B. Empfangene Ertragszuschüsse

C. Rückstellungen

  1. 1.

    Rückstellungen für Verpflichtungen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen (zum Beispiel Beihilfen)

  2. 2.

    Steuerrückstellungen

  3. 3.

    sonstige Rückstellungen

D. Verbindlichkeiten

  1. 1.

    Anleihen

    davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

  2. 2.

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

  3. 3.

    erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

    davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

  4. 4.

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

  5. 5.

    Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

  6. 6.

    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2)

    davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

  7. 7.

    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

    davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

  8. 8.

    Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde/anderen Eigenbetrieben

    davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

  9. 9.

    sonstige Verbindlichkeiten

    davon:

    1. a)

      mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

    2. b)

      aus Steuern

    3. c)

      im Rahmen der sozialen Sicherheit

E. Rechnungsabgrenzungsposten

1)

Zum Beispiel Anlagen der Energie- und Wasserversorgung.

2)

Die Begriffsbestimmung des § 15 des Aktiengesetzes (AktG) findet sinngemäß Anwendung.

3)

Unter Abgrenzung der Verbrauchsablesung auf den Bilanzstichtag.

4)

Ohne Forderungen aus Wasser- und Energielieferungen; diese sind unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen.