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Anlage 1 ThürEBV
Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürEBV
Gliederungs-Nr.: 2020-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 ThürEBV – Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 20 ...

(zu § 15)

Formblatt 1

Einnahmen
Lfd.
Nr.
BezeichnungBetrag in EuroErläuterungen
1Zuführung zum Stammkapital 1)  
2Zuführungen zu Rücklagen 1)  
3Jahresgewinn  
4Abschreibungen  
5Anlagenabgänge  
6Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen  
7Empfangene Ertragszuschüsse  
8Rückflüsse aus gewährten Darlehen  
9Kredite
a) von der Trägerkörperschaft
b) von Dritten
  
10Investitionszuschüsse  
11Abbau des Finanzmittelbestandes 2)  
12Einnahmen insgesamt  

 AusgabenPlanansatzInvestitionen
(nachrichtlich)
 
Lfd.
Nr.
BezeichnungFinanzierungsbedarf des WirtschaftsjahresVerpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsjahres
in Euro
Gesamtausgabebedarf in EuroBisher bereitgestellt in Euro 3)Erläuterungen
1234567
1Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 4)     
2Rückzahlung von Stammkapital     
3Entnahme aus Rücklagen 5)     
4Jahresverlust     
5Inanspruchnahme langfristiger Rückstellungen     
6Auflösung Sonderposten     
7Auflösung passivierter     
 Ertragszuschüsse     
8Darlehensgewährung     
9Tilgung von Krediten
a) an die Trägerkörperschaft

b) an Dritte

     
10Finanzanlagen     
11Zunahme des Finanzmittelbestandes 6)     
12Ausgaben insgesamt     
1)

Kapitaleinlagen, Eigenkapitalzuführung von außen.

2)

Der Finanzmittelbestand ist der Bestand an unmittelbar verfügbaren finanziellen Mitteln (Nettogeldvermögen).

3)

Ausgabeansätze der Vorjahre und des laufenden Jahres.

4)

Die einzelnen Vorhaben sind getrennt nach Betriebszweigen und entsprechend der Gliederung des Anlagennachweises zu veranschlagen (§ 15 Abs. 3 ThürEBV).

5)

Kapitalentnahme (beinhaltet nicht eine Entnahme zum Verlustausgleich).

6)

Der Finanzmittelbestand ist der Bestand an unmittelbar verfügbaren finanziellen Mitteln (Nettogeldvermögen).