§ 83 ThürBO
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Landesrecht Thüringen
Sechster Teil – Marktüberwachung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
§ 83 ThürBO – Aufbau der Marktüberwachungsbehörden
Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind
- 1.
die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,
- 2.
die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde,
- 3.
das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.