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§ 83 ThürBO
Thüringer Bauordnung (ThürBO) 
Landesrecht Thüringen

Sechster Teil – Marktüberwachung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Titel: Thüringer Bauordnung (ThürBO) 
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürBO
Gliederungs-Nr.: 2130-9
Normtyp: Gesetz

§ 83 ThürBO – Aufbau der Marktüberwachungsbehörden

Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind

  1. 1.

    die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,

  2. 2.

    die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde,

  3. 3.

    das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.