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Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürBhV
Gliederungs-Nr.: 2030-2-22
Normtyp: Rechtsverordnung

Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen
(Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV)

Vom 25. Mai 2012 (GVBl. S. 182)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Juli 2019 (GVBl. S. 358)

Aufgrund des § 87 Abs. 6 des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG) vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2011 (GVBl. S. 233), verordnet das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium und mit Zustimmung der für das Beihilfe- und Beamtenrecht zuständigen Ausschüsse des Landtags:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur1
Beihilfeberechtigte Personen2
Berücksichtigungsfähige Angehörige3
Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten4
Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen5
Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen6
  
Zweiter Abschnitt 
Grundsatz der Beihilfefähigkeit 
  
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen7
  
Dritter Abschnitt 
Aufwendungen in Krankheitsfällen 
  
Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen8
Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Behandlungen9
Psychosomatische Grundversorgung10
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie11
Verhaltenstherapie12
Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren13
Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen14
Kieferorthopädische Leistungen15
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen16
Implantologische Leistungen17
Arznei- und Verbandmittel18
Heilmittel19
Komplextherapien und integrierte Versorgung20
Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke einschließlich Zubehör21
Häusliche Krankenpflege22
Soziotherapie23
Neuropsychologische Therapie23a
Familien- und Haushaltshilfe24
Fahrtkosten25
Auswärtige ambulante Behandlungen26
Krankenhausleistungen27
  
Vierter Abschnitt 
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen 
  
Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen28
Kuren29
  
Fünfter Abschnitt 
Leistungen in Pflegefällen 
  
Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit30
Häusliche und teilstationäre Pflege31
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson32
Kurzzeitpflege33
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen34
Vollstationäre Pflege35
Vollstationäre Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen36
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie ergänzende Leistungen bei häuslicher Pflege37
Palliativversorgung und Hospizleistungen38
Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen39
  
Sechster Abschnitt 
Geburt und sonstige Fälle 
  
Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen40
Geburt41
Künstliche Befruchtung42
Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch43
Sonstige Leistungen44
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen45
  
Siebenter Abschnitt 
Leistungsumfang und Verfahren 
  
Bemessung der Beihilfen46
Begrenzung der Beihilfen47
Eigenbehalt48
Belastungsgrenzen49
Verfahren50
  
Achter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Verwaltungsvorschriften, Ausnahmen51
Übergangsbestimmungen52
Gleichstellungsbestimmung53
Inkrafttreten, Außerkrafttreten54
  
Anlagen 
  
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für HeilpraktikerleistungenAnlage 1
Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter MethodenAnlage 1a
Psychotherapeutische BehandlungenAnlage 2
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von ärztlich verordneten HeilmittelnAnlage 3
Beihilfefähigkeit von ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Geräten zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücken einschließlich ZubehörAnlage 4
Beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen nach § 40 Abs. 1 Satz 3Anlage 5
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- und EierstockkrebsrisikoAnlage 6
Sonderregelungen für Beamte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige mit Dienststätte im AuslandAnlage 7
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.