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§ 2 ThürBauGVO
Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürBauGVO
Gliederungs-Nr.: 2013-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 2 ThürBauGVO

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.