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§ 3 ThürAllgVwKostO
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAllgVwKostO
Gliederungs-Nr.: 2013-1-3
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 ThürAllgVwKostO

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch für Personen, die mit der Angabe "divers" oder ohne eine Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen sind.