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§ 4 ThürAGSGG
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes (ThürAGSGG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes (ThürAGSGG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAGSGG
Gliederungs-Nr.: 304-1
Normtyp: Gesetz

§ 4 ThürAGSGG – Kassenarztrecht

Der Bezirk der Kammern für Angelegenheiten des Kassenarztrechts beim Sozialgericht Gotha erstreckt sich auf die Bezirke der übrigen Sozialgerichte des Landes Thüringen.