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Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAGBGB
Gliederungs-Nr.: 400-3
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Vom 3. Dezember 2002 (GVBl. S. 424)

Geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Ausführungsbestimmungen zum Allgemeinen Teil 
  
Rechtsfähige Vereine1
Entziehung der Rechtsfähigkeit2
Formanforderungen2a
  
Zweiter Abschnitt 
Ausführungsbestimmungen zum Recht derSchuldverhältnisse 
  
Erster Unterabschnitt 
Zuständigkeitsregelungen 
Vollziehung von Auflagen3
  
Zweiter Unterabschnitt 
Altenteilsverträge 
  
Geltungsbereich4
Auslegungsregeln5
Vorausleistung6
Zeit der Leistung7
Ort der Leistung8
Art der Leistung9
Gewährung der Nutzung eines Grundstücks oder Grundstücksteils10
Verpflegung11
Beerdigungskosten12
Leistungsstörungen13
Zerstörung der Wohnung14
Aufnahme anderer Personen15
Umwandlung in Geldrente16
Störung der Beziehungen durch den Berechtigten17
Störung der Beziehungen durch den Verpflichteten18
Veräußerung des Grundstücks19
Andersartige Nutzungsüberlassung20
Tod eines Berechtigten21
Bestellung dinglicher Rechte22
  
Dritter Abschnitt 
Ausführungsbestimmungen zum Sachenrecht 
  
Beschränkung der Reallasten23
Kündigung von Grundpfandrechten24
Zuständigkeit im Fundrecht25
Bekanntmachung von Funden26
  
Vierter Abschnitt 
Ausführungsbestimmungen zum Familien- und Erbrecht 
  
Anlegung von Mündelgeld27
Feststellung des Ertragswerts28
Vollziehung von Auflagen in Testamenten29
Gleichstellungsbestimmung30
Übergangsbestimmung31