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§ 20 TabStG
Tabaksteuergesetz (TabStG)
Bundesrecht

Abschnitt 3 – Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Titel: Tabaksteuergesetz (TabStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TabStG
Gliederungs-Nr.: 612-1-8
Normtyp: Gesetz

§ 20 TabStG

(weggefallen)