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Anlage 1 StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StVO
Gliederungs-Nr.: 9233-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 StVO – Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

(zu § 40 Absatz 6 und 7)

123
lfd. Nr.ZeichenErläuterungen
Abschnitt 1
Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1Zeichen 101



Gefahrstelle
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2Zeichen 102



Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3Zeichen 103



Kurve
 
4Zeichen 105



Doppelkurve
 
5Zeichen 108



Gefälle
 
6Zeichen 110



Steigung
 
7Zeichen 112



Unebene Fahrbahn
 
8Zeichen 114



Schleuder- oder Rutschgefahr
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9Zeichen 117



Seitenwind
 
10Zeichen 120



Verengte Fahrbahn
 
11Zeichen 121



Einseitig verengte Fahrbahn
 
12Zeichen 123



Arbeitsstelle
 
13Zeichen 124



Stau
 
14Zeichen 125



Gegenverkehr
 
15Zeichen 131



Lichtzeichenanlage
 
16Zeichen 133



Fußgänger
 
17Zeichen 136



Kinder
 
18Zeichen 138



Radverkehr
 
19Zeichen 142



Wildwechsel
 
Abschnitt 2
Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20Zeichen 151



Bahnübergang
 
21Zeichen 156



Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22Zeichen 159



Zweistreifige Bake
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23Zeichen 162



Einstreifige Bake
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang