Gesetze

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§ 17 StiftG LSA
Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Abschnitt 5 – Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA).
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: StiftG LSA
Gliederungs-Nr.: 40.16
Normtyp: Gesetz

§ 17 StiftG LSA – Ausschluss der elektronischen Form

In den Fällen des § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 3, § 13 Satz 1 sowie § 15 Abs. 4 Satz 2 ist die elektronische Form ausgeschlossen.