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§ 9 STGV
Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen (Saarländische Trennungsgeldverordnung - STGV)
Landesrecht Saarland
Titel: Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen (Saarländische Trennungsgeldverordnung - STGV)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: STGV
Gliederungs-Nr.: 2032-10-3
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 9 STGV – Auslandstrennungsgeld

In Fällen des § 1 Abs. 1 und 2 mit Auslandsbezug sind die für Beamte des Bundes jeweils geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden.