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§ 9 StGHG
Gesetz über den Staatsgerichtshof
Landesrecht Bremen

Teil 1 – Verfassung und Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs

Titel: Gesetz über den Staatsgerichtshof
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: StGHG,HB
Gliederungs-Nr.: 1102-a-1
Normtyp: Gesetz

§ 9 StGHG

Alle bremischen Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Staatsgerichtshof Rechts- und Amtshilfe.