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§ 103 StGB
Strafgesetzbuch (StGB) 
Bundesrecht

Besonderer Teil → Dritter Abschnitt – Straftaten gegen ausländische Staaten

Titel: Strafgesetzbuch (StGB) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StGB
Gliederungs-Nr.: 450-2
Normtyp: Gesetz

§ 103 StGB

(weggefallen)