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Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: ErmPStAV,ST
Gliederungs-Nr.: 300.12
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Vom 9. August 2001 (GVBl. LSA S. 334)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2024 (GVBl. LSA S. 14)

Auf Grund des § 152 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288), in Verbindung mit der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft und über die Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vom 22. Juni 1993 (GVBl. LSA S. 349) wird verordnet: