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Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: SpkG
Gliederungs-Nr.: 2023-4
Normtyp: Gesetz

Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG)

Vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 761; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2023-4)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 585)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Trägerschaft, Rechtsnatur von Sparkassen1
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag2
Haftung, Trägerverantwortung, Eigenmittelausstattung3
Satzung, Siegel4
Geschäftsgebiet, Regionalprinzip5
  
Abschnitt 2 
Verwaltung der Sparkasse 
  
1. 
Zuständigkeiten der Vertretung der Träger 
  
Vertretung der Träger6
  
2. 
Organe der Sparkassen 
  
Organe7
Aufgaben des Verwaltungsrates8
Zusammensetzung des Verwaltungsrates9
Vorsitz im Verwaltungsrat10
Mitglieder des Verwaltungsrates11
Hinderungsgründe der Verwaltungsratsmitgliedschaft12
Tätigkeitsdauer13
Rechtsstellung der Mitglieder des Verwaltungsrates14
Beanstandungen15
Aufgaben des Kreditausschusses16
Zusammensetzung des Kreditausschusses17
  
3. 
Vorstand 
  
Aufgaben18
Zusammensetzung, Bestellung, Offenlegung der Bezüge19
Anstellungsverhältnis20
Berichte an den Verwaltungsrat21
  
4. 
Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder der Sparkassenorgane 
  
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen22
Verschwiegenheit23
  
5. 
Beschäftigte der Sparkasse 
  
Vorstand, Angestellte, Arbeiter24
  
Abschnitt 3 
Rechnungslegung, Entlastung und Prüfung des Jahresabschlusses 
  
Geschäftsjahr25
Jahresabschluss, Entlastung26
Jahresüberschuss27
  
Abschnitt 4 
Vereinigung und Auflösung von Sparkassen 
  
Vereinigung von Sparkassen, Übertragung von Zweigstellen28
Auflösung von Sparkassen29
  
Abschnitt 5 
Aufsicht 
  
Sparkassenaufsichtsbehörde30
Befugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde31
  
Abschnitt 6 
Durchführungs- und Schlussbestimmungen 
  
Durchführungsbestimmungen32
Übergangsregelungen32a
In-Kraft-Treten33