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Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SonntagsVerkVO
Gliederungs-Nr.: 8050-20-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (1)

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20-2, veröffentlichten bereinigten Fassung

Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I  S. 1186)

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 875) in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 722) wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

(1) Red. Anm.:
Diese Verordnung ist im Saarland durch § 1 Abs. 1 Nr. 2 V v. 21.11.1963 8050-20-4 eingeführt.