§ 99 SOG LSA
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Achter Teil – Gefahrenabwehrverordnungen
§ 99 SOG LSA – Inkrafttreten von Gefahrenabwehrverordnungen
(1) Die Gefahrenabwehrverordnungen können frühestens eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr kann eine Gefahrenabwehrverordnung mit ihrer Verkündung in Kraft treten.
(2) (weggefallen)