§ 81 SOG LSA
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Sechster Teil – Organisation der Polizei und der Sicherheitsbehörden → Erster Abschnitt – Polizei
§ 81 SOG LSA – Polizeieinrichtung
Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist eine Polizeieinrichtung. Sie dient durch die Ausbildung von Polizeibeamten der Erfüllung polizeilicher Aufgaben.