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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO)
Landesrecht Saarland
Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SLVO
Gliederungs-Nr.: 2030-5
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland
(Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO)

Vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Gestaltung der Laufbahnen2
Befähigung3
Probezeit4
Bewährungszeit bei weiterer Ausbildung und Prüfung5
Dienstzeiten6
Regelmäßig zu durchlaufende Ämter, Bewährungszeiten7
Laufbahnwechsel8
Erleichterungen für schwerbehinderte Menschen9
  
Abschnitt II 
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber 
  
1. 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Vorbereitungsdienste10
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen11
(weggefallen)12
  
2. 
Einfacher Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst13
Vorbereitungsdienst14
  
3. 
Mittlerer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst15
Vorbereitungsdienst16
Prüfung17
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe18
Übernahme von Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes19
Aufstieg in die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes20
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes21
  
4. 
Gehobener Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst22
Vorbereitungsdienst23
Prüfung24
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe25
Übernahme von Beamtinnen und Beamten einer niedrigeren Laufbahngruppe26
Aufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes27
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes28
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes29
  
5. 
Höherer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst30
Vorbereitungsdienst31
Prüfung32
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe33
Übernahme von Beamtinnen und Beamten einer niedrigeren Laufbahngruppe34
Aufstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes35
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes36
  
Abschnitt III 
Andere Bewerberinnen und Bewerber 
  
Besondere Voraussetzungen für die Ernennung37
Beförderung und Aufstieg38
  
Abschnitt IV 
Dienstliche Beurteilung, Fortbildung 
  
Regel- und Anlassbeurteilung39
Inhalt der Beurteilung40
Fortbildung von Beamtinnen und Beamten41
  
Abschnitt V 
Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 
  
Zuständigkeit42
  
Abschnitt VI 
Ergänzende Vorschriften 
  
Wechsel von einem anderen Dienstherrn43
  
Abschnitt VII 
Ausnahmeregelungen 
  
Ausnahmen44
  
Abschnitt VI 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Überleitung der Beamtinnen und Beamten in die neuen Fachrichtungen45
Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte46
Aufstieg für besondere Verwendungen47
Praxisaufstieg48
Horizontaler Laufbahnwechsel49
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen50
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach § 25 Nummer 2 und § 33 Nummer 251
Beurteilungsrichtlinien52
Inkrafttreten, Außerkrafttreten53
  
Anlage 
  
Zuordnung der bisherigen Laufbahnen zu den Fachrichtungen nach § 2 Absatz 2 SLVOAnlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neugestaltung des saarländischen Laufbahnrechts vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312)