Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Fünfzehntes Kapitel – Statistik → Zweiter Abschnitt – Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
§ 128b SGB XII – Persönliche Merkmale
Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
- 1.
Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,
- 2.
Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,
- 3.
Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,
- 4.
Träger der Leistung,
- 5.
Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,
- 6.
Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,
- 7.
gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel,
- 8.
Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches.
Eingefügt durch G vom 20. 12. 2012 (BGBl I S. 2783). Nummer 7 geändert durch G vom 11. 2. 2021 (BGBl I S. 154). Nummer 8 angefügt durch G vom 11. 2. 2021 (a. a. O.), geändert durch G vom 22. 12. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 408) (1. 1. 2024).