Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Art. 16 SGB-SHREinOG – Änderung der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung
(2170-1-21)
Die Sozialhilfedatenabgleichsverordnung vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 103), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), wird wie folgt geändert:
- 1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
"Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Sozialhilfedatenabgleichsverordnung - SozhiDAV -)". - 2.
In § 1 werden die Wörter "§ 117 Abs. 1 und 2 des Bundessozialhilfegesetzes" durch die Wörter "§ 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 3.
§ 2 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "§ 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Bundessozialhilfegesetzes" durch die Wörter "§ 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- b)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Bundessozialhilfegesetzes" durch die Angabe "§ 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 4.
In § 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "§ 117 Abs. 1 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes" durch die Wörter "§ 118 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 5.
In § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort "Sozialhilfeempfänger" durch das Wort "Leistungsempfänger" ersetzt.
- 6.
Die Überschrift zu § 11 wird wie folgt gefasst:
"§ 11
Abgleich nach § 118 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch". - 7.
§ 13 wird wie folgt geändert:
- a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
"§ 13
Abgleich nach § 118 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch". - b)
Im Text wird das Wort "Sozialhilfeträger" durch die Wörter "Träger der Sozialhilfe" ersetzt.
- 8.
In der Anlage 1 wird das Wort "Sozialhilfeträger" jeweils durch die Wörter "Träger der Sozialhilfe" und das Wort "Sozialhilfeträgers" durch die Wörter "Trägers der Sozialhilfe" ersetzt.
- 9.
In der Anlage 3 wird die Angabe "BSHG" jeweils durch die Angabe "SGB XII" ersetzt.
- 10.
In den Anlagen 4 und 5 wird das Wort "Sozialhilfeträger" jeweils durch die Wörter "Träger der Sozialhilfe" und das Wort "Sozialhilfeträgers" durch die Wörter "Trägers der Sozialhilfe" ersetzt.