Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 18 SenatsG
Senatsgesetz
Landesrecht Bremen

Abschnitt IV – Schlussvorschriften

Titel: Senatsgesetz
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: SenatsG,HB
Gliederungs-Nr.: 1101-a-1
Normtyp: Gesetz

§ 18 SenatsG – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt das Senatsgesetz vom 19. November 1949 - SaBremR 1101-a-1 - außer Kraft.