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Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) 
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SektVO
Gliederungs-Nr.: 703-5-6
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
(Sektorenverordnung - SektVO) (1)

Vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation 
  
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Schätzung des Auftragswerts2
Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind3
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe4
Wahrung der Vertraulichkeit5
Vermeidung von Interessenkonflikten6
Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens7
Dokumentation8
  
Unterabschnitt 2 
Kommunikation; Bekanntmachungen 
  
Grundsätze der Kommunikation9
Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel10
Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms10a
Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren11
Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation12
  
Abschnitt 2 
Vergabeverfahren 
  
Unterabschnitt 1 
Verfahrensarten, Fristen 
  
Wahl der Verfahrensart13
Offenes Verfahren; Fristen14
Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen15
Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung16
Wettbewerblicher Dialog17
Innovationspartnerschaft18
  
Unterabschnitt 2 
Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren 
  
Rahmenvereinbarungen19
Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme20
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems21
Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems22
Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen23
Durchführung elektronischer Auktionen24
Elektronische Kataloge25
  
Unterabschnitt 3 
Vorbereitung des Vergabeverfahrens 
  
Markterkundung26
Aufteilung nach Losen27
Leistungsbeschreibung28
Technische Anforderungen29
Bekanntmachung technischer Anforderungen30
Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen31
Nachweisführung durch Gütezeichen32
Nebenangebote33
Unteraufträge34
  
Unterabschnitt 4 
Veröffentlichung, Transparenz 
  
Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz35
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung36
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems37
Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen38
Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen39
Veröffentlichung von Bekanntmachungen40
Bereitstellung der Vergabeunterlagen41
Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog42
Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen43
Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen44
  
Unterabschnitt 5 
Anforderungen an die Unternehmen 
  
Grundsätze45
Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien46
Eignungsleihe47
Qualifizierungssysteme48
Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements49
Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften50
  
Unterabschnitt 6 
Prüfung und Wertung der Angebote 
  
Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen51
Zuschlag und Zuschlagskriterien52
Berechnung von Lebenszykluskosten53
Ungewöhnlich niedrige Angebote54
Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen55
Unterrichtung der Bewerber oder Bieter56
Aufhebung und Einstellung des Verfahrens57
  
Abschnitt 3 
Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen 
  
Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen58
(weggefallen)59
  
Abschnitt 4 
Planungswettbewerbe 
  
Anwendungsbereich60
Veröffentlichung, Transparenz61
Ausrichtung62
Preisgericht63
  
Abschnitt 5 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen64
Fristenberechnung65
Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms66
  
Anlagen 
  
Technische Anforderungen, BegriffsbestimmungenAnlage 1
(1) Amtl. Anm.:

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243).

(1) Red. Anm.:

Artikel 2 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.