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Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SeeFischG
Gliederungs-Nr.: 793-12
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union
(Seefischereigesetz - SeeFischG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 31 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen1a
Zuständigkeiten des Bundes2
Fangerlaubnisse3
Ausübung der Seefischerei durch Fahrzeuge, die nicht berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen4
Überwachung der Fischerei auf See5
Fischereiüberwachungszentrum6
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem7
Unionsinspektoren8
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Fischereierzeugnissen9
Datenverarbeitung durch Zollverwaltung und Bundespolizei9a
Datenbanken und Validierungssystem10
Datenaustausch11
Internetseite12
Punktesystem für schwere Verstöße13
Nationale Verstoßdatei14
Antrag auf schriftliche Auskunft über Inhalte der nationalen Verstoßdatei14a
Elektronische Antragstellung14b
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen15
Eingriffsbefugnisse16
Verbote17
Bußgeldvorschriften18
Strafvorschriften19
Außenvertretung20
Regelungsbefugnisse der Länder21
(weggefallen)22
Übergangs- und Anwendungsbestimmungen22a
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten23
  
Zuständigkeiten des Bundes nach § 2 Absatz 1Anlage 1