§ 9c SeeaufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeaufgG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeaufgG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SeeaufgG
Gliederungs-Nr.: 9510-1
Normtyp: Gesetz
§ 9c SeeaufgG
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