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Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
Bundesrecht
Titel: Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SchwbVWO
Gliederungs-Nr.: 871-1-5
Normtyp: Rechtsverordnung

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 477)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen 
  
Erster Abschnitt 
Vorbereitung der Wahl 
  
Bestellung des Wahlvorstandes1
Aufgaben des Wahlvorstandes2
Liste der Wahlberechtigten3
Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten4
Wahlausschreiben5
Wahlvorschläge6
Nachfrist für Wahlvorschläge7
Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen8
  
Zweiter Abschnitt 
Durchführung der Wahl 
  
Stimmabgabe9
Wahlvorgang10
Schriftliche Stimmabgabe11
Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen12
Feststellung des Wahlergebnisses13
Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl14
Bekanntmachung der Gewählten15
Aufbewahrung der Wahlunterlagen16
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds17
  
Dritter Abschnitt 
Vereinfachtes Wahlverfahren 
  
Voraussetzungen18
Vorbereitung der Wahl19
Durchführung der Wahl20
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds21
  
Zweiter Teil 
Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen 
  
Wahlverfahren22
  
Dritter Teil 
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen 
  
Wahlverfahren23
  
Vierter Teil 
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen 
  
Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen24
Durchführung der Wahl25
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds26
Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen27
  
Fünfter Teil 
Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)28
In-Kraft-Treten29