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Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SchaumwZwStV
Gliederungs-Nr.: 612-8-3-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
(Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)

Vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3302) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Begriffsbestimmungen1
Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit1a
  
Abschnitt 2 
Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes 
  
Alkoholgehalt, steuerbare Menge2
  
Abschnitt 3 
Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes 
  
Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung3
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber4
Erteilung der Erlaubnis5
Sicherheitsleistung6
Überprüfung der Erlaubnis6a
Änderung von Verhältnissen7
Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis8
Belegheft, Buchführung9
Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung10
Bestandsaufnahme im Steuerlager11
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller11a
  
Abschnitt 4 
Zu § 6 des Gesetzes 
  
Registrierter Empfänger12
  
Abschnitt 5 
Zu § 7 des Gesetzes 
  
Registrierter Versender13
  
Abschnitt 6 
Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes 
  
Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung14
  
Abschnitt 7 
Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes 
  
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren15
Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes16
Mitführen der Freistellungsbescheinigung17
Art und Höhe der Sicherheitsleistung18
Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments19
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments20
Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft21
Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen22
Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern23
Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren24
Annullierung im Ausfallverfahren25
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren26
Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren27
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung28
  
Abschnitt 8 
Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes 
  
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung29
  
Abschnitt 9 
Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes 
  
Steueranmeldung30
Herstellung von Schaumwein außerhalb eines Steuerlagers30a
  
Abschnitt 10 
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung 
  
Kleinbetragsregelung31
  
Abschnitt 11 
Zu § 18 des Gesetzes 
  
Anmeldung des Schaumweins32
  
Abschnitt 12 
Zu § 19 des Gesetzes 
  
Beförderungen zu privaten Zwecken33
  
Abschnitt 13 
Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes 
  
Zertifizierter Empfänger34
Zertifizierter Versender34a
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren34b
Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments34c
Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments34d
Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments34e
Beförderung im Ausfallverfahren34f
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung34g
(weggefallen)35
  
Abschnitt 14 
Zu § 21 des Gesetzes 
  
Versandhandel36
  
Abschnitt 15 
Zu § 22 des Gesetzes 
  
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs37
  
Abschnitt 15a 
Zu § 22b des Gesetzes 
  
Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung37a
  
Abschnitt 16 
Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes 
  
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung38
Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein38a
Belegheft, Buchführung38b
Lagerung, Bestandsaufnahme38c
Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung38d
  
Abschnitt 17 
Zu § 24 des Gesetzes 
  
Steuerentlastung im Steuergebiet39
  
Abschnitt 18 
Zu § 25 des Gesetzes 
  
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs40
  
Abschnitt 19 
Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung 
  
Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht41
  
Abschnitt 20 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)42
  
Abschnitt 20a 
Zu § 28 Nummer 3 des Gesetzes 
  
(weggefallen)42a
(weggefallen)42b
(weggefallen)42c
(weggefallen)42d
(weggefallen)42e
(weggefallen)42f
  
Abschnitt 21 
Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes 
  
Zwischenerzeugnisse43
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller43a
Beförderungen zu privaten Zwecken44
(weggefallen)45
  
Abschnitt 22 
Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes 
  
Steuerlagerinhaber46
Belegheft, Buchführung47
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller47a
Registrierter Empfänger48
Registrierter Versender49
Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten50
  
Abschnitt 23 
Zu § 33 des Gesetzes 
  
Zertifizierter Empfänger51
Zertifizierter Versender51a
Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten51b
Versandhandel52
  
Abschnitt 24 
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung 
  
Ordnungswidrigkeiten53
  
Abschnitt 25 
Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelungen54
(1) Red. Anm.:

Artikel 3 der Fünften Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262)