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Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG)
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SAWG
Gliederungs-Nr.: 2128-2
Normtyp: Gesetz

Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG)

Vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352, 1356) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 170 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)

Inhaltsübersicht(2)§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen1
Ziele des Gesetzes2
Pflichten der öffentlichen Hand3
Pflichten der Allgemeinheit4
  
Zweiter Teil 
Träger der Abfallentsorgung 
  
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger5
Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger6
Satzungen zur Regelung der Abfallbewirtschaftung7
Gebühren8
Betretungsrecht9
Illegal lagernde Abfälle auf der Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken10
Illegal lagernde Abfälle auf sonstigen Grundstücken11
(aufgehoben)12 bis 17
  
Dritter Teil 
Abfallwirtschaftsplan, -konzepte und Abfallbilanzen 
  
Abfallwirtschaftsplan18
Abfallvermeidungsprogramm18a
(aufgehoben)19
Abfallwirtschaftskonzepte20
Abfallbilanzen21
Öffentlichkeit von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen22
  
Vierter Teil 
Abfallentsorgungsanlagen 
  
Veränderungssperre23
Erkundung geeigneter Standorte24
Enteignung25
Vorzeitige Besitzeinweisung26
Genehmigung von Deponien27
Errichtung von Deponien28
Befristete Betriebsuntersagung28a
Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen29
Baueinstellung, Beseitigungsanordnung und Betriebsuntersagung29a
(aufgehoben)30
Geprüfte Betriebsstandorte nach Verordnung (EG) Nr. 1221/200931
Pflichten des Inhabers untersagter Abfallentsorgungsanlagen32
Stillgelegte Deponien33
  
Fünfter Teil 
Behörden, Zuständigkeiten und Ordnungswidrigkeiten 
  
Abfallbehörden34
Überwachung35
Zuständigkeit und Anordnungsbefugnisse der Ortspolizeibehörde36
(aufgehoben)37
Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten38
Bestimmung der zuständigen Behörde in besonderen Fällen39
Bußgeldvorschriften40
Verwaltungsvorschriften41
Datenschutz42
Veröffentlichung von Informationen43
Inkrafttreten44
(1) Red. Anm.:
Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1401 zur Neuordnung der Saarländischen Abfall- und Wasserwirtschaft vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352)
(2) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.