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Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsVwOrgG
Gliederungs-Nr.: 111-13
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen
(Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)

Vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)

Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 2003 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Gliederung der Staatsverwaltung2
  
Teil 2 
Die obersten Staatsbehörden 
  
Einteilung3
Aufgaben4
Änderung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien und Umbenennung oder Zusammenlegung von Staatsbehörden5
  
Teil 3 
Die allgemeine Staatsbehörde 
  
Landesdirektion Sachsen6
  
Teil 4 
Die besonderen Staatsbehörden 
  
Einteilung und räumliche Gliederung7
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei7a
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern8
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen9
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung10
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus11
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus12
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr13
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt14
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft15
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Regionalentwicklung15a
  
Teil 5 
Übertragung von Zuständigkeiten und Aufsicht 
  
Übertragung von Zuständigkeiten16
Fach- und Dienstaufsicht17
Selbsteintrittsrecht18
  
Teil 6 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Aufhebung von Rechtsverordnungen19
Inkrafttreten und Außerkrafttreten20