Gesetze

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§ 11 SächsSFG
Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsSFG
Gliederungs-Nr.: 114-2
Normtyp: Gesetz

§ 11 SächsSFG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.