Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Richtergesetz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Richtergesetz - SächsRiG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Richtergesetz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Richtergesetz - SächsRiG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsRiG
Gliederungs-Nr.: 301-1
Normtyp: Gesetz

Richtergesetz des Freistaates Sachsen
(Sächsisches Richtergesetz - SächsRiG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2004 (SächsGVBl. S. 365)

Außer Kraft am 1. August 2023 durch Artikel 4 Satz 2 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 446). Zur weiteren Anwendung s. Abschnitt 6 des Sächsischen Richtergesetzes vom 4. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 446).

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Grundsatz1
Geltungsbereich2
Geltung des Beamtenrechts3
Richtereid4
Altersgrenze5
Dienstliche Beurteilung6
Übertragung eines weiteren Richteramts7
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen8
Teilzeitbeschäftigung8a
Beurlaubung8b
Zuständigkeit8c
Hinweispflicht8d
Fehlerhafte Ernennungsurkunde9
Eid der ehrenamtlichen Richter10
  
Zweiter Abschnitt 
Richtervertretung 
  
Erster Teil 
Allgemeines 
  
Richtervertretungen11
Wahl und Amtszeit12
Ruhen der Mitgliedschaft13
Rechtsweg14
  
Zweiter Teil 
Richterräte und Landesrichterrat 
  
Zuständigkeit der Richterräte und des Landesrichterrats15
Verfahren bei der Beteiligung des Landesrichterrates15a
Geltung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes15b
Bildung und Zusammensetzung der Richterräte und des Landesrichterrats16
Geschäftsführung des Landesrichterrats16a
Wahlgrundsätze17
Wahlberechtigung und Wählbarkeit18
Wahlverfahren19
Wahl zum Landesrichterrat19a
Verordnungsermächtigung19b
Gemeinsame Aufgaben von Richtervertretung und Personalvertretung20
Gemeinsame Personalversammlung21
  
Dritter Teil 
Präsidialrat 
  
Aufgaben und Zuständigkeit des Präsidialrates22
Bildung und Zusammensetzung des Präsidialrates23
Wahlberechtigung und Wählbarkeit24
Wahlverfahren25
Anfechtung der Wahl und Ausscheiden von Mitgliedern26
Stellvertreter des Vorsitzenden, Ersatzmitglieder27
Ausübung des Amtes28
Geschäftsordnung, Kosten29
Verfahren bei der Beteiligung30
Beschlussfassung31
Beteiligung des Staatsministeriums der Justiz32
Landespersonalausschuss in Angelegenheiten der Richter und Staatsanwälte32a
  
Dritter Abschnitt 
Dienstgerichte für Richter 
  
Erster Teil 
Errichtung und Zuständigkeit 
  
Errichtung33
Zuständigkeit des Dienstgerichts34
Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs35
Dienstaufsicht36
  
Zweiter Teil 
Besetzung 
  
Mitglieder der Dienstgerichte37
Besetzung der Dienstgerichte38
Verbot der Amtsausübung39
Erlöschen und Ruhen des Amts40
  
Dritter Teil 
Disziplinarverfahren 
  
Anwendung des Sächsischen Disziplinargesetzes41
Entscheidungen des Dienstgerichts42
Ermittlungen, Pfleger und Betreuer43
Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags44
Revision44a
  
Vierter Teil 
Versetzungs- und Prüfungsverfahren 
  
Allgemeine Verfahrensvorschriften45
Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte46
Versetzungsverfahren47
Einleitung des Prüfungsverfahrens48
Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag49
Urteilsformel im Prüfungsverfahren50
Aussetzung von Prüfungsverfahren51
Kostenentscheidung in besonderen Fällen52
  
Vierter Abschnitt 
Staatsanwälte 
  
Erster Teil 
Allgemeines 
  
Abweichende Regelungen zur Besoldung und Versorgung von Staatsanwälten53
Beurteilung der Staatsanwälte53a
  
Zweiter Teil 
Vertretung der Staatsanwälte 
  
Staatsanwaltsrat, Landes- und Hauptstaatsanwaltsrat54
Bildung und Zusammensetzung der Staatsanwaltsräte und des Landesstaatsanwaltsrates55
Bildung und Zusammensetzung des Hauptstaatsanwaltsrats55a
Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags55b
Gemeinsame Angelegenheiten der Richter und Staatsanwälte55c
Gemeinsame Angelegenheiten mit dem Hauptpersonalrat55d
  
Dritter Teil 
Disziplinarverfahren 
  
Zuständigkeit der Dienstgerichte für Richter56
Bestellung der nichtständigen Beisitzer57
Reihenfolge der Mitwirkung58
Disziplinarmaßnahmen59
Verfahren60
  
Fünfter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsregelungen61
Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand62
(In-Kraft-Treten)63