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Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz - SächsPRG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz - SächsPRG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsPRG
Gliederungs-Nr.: 72-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
(Sächsisches Privatrundfunkgesetz - SächsPRG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 69, 684)

Zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)

Inhaltsübersicht§§
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen1a
Grundsätze für die Veranstaltung von privatem Rundfunk2
Programme im privaten Rundfunk3
Zuordnung technischer Übertragungskapazitäten4
  
2. Abschnitt 
Zulassung der Veranstalter 
  
Zulassung von Rundfunkprogrammen5
Zulassungsvoraussetzungen6
Sicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt7
Vermeidung vorherrschender Meinungsmacht8
Mitwirkungspflichten9
Auswahlgrundsätze10
Zulassung11
  
3. Abschnitt 
Anforderungen an die Programmgestaltung 
  
Programmgrundsätze12
Programmgestaltung13
Jugendschutz, Kurzberichterstattung, europäische Produktionen14
Ausgewogenheit des Programmangebots15
  
4. Abschnitt 
Besondere Pflichten der Veranstalter 
  
Verantwortlichkeit für das Programm16
Aufzeichnungspflicht17
Beschwerderecht18
Gegendarstellung19
Auskunftspflicht20
Verlautbarungsrecht21
Besondere Sendezeiten22
  
5. Abschnitt 
Finanzierung der Programme 
  
Formen der Finanzierung23
Finanzierung, Werbung, Teleshopping, Sponsoring24
  
6. Abschnitt 
Weitere Rundfunknutzungen, Rundfunkerprobung 
  
Weitere Rundfunknutzungen25
Rundfunkerprobung26
  
7. Abschnitt 
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien 
  
Rechtsform und Organe27
Aufgaben der Landesanstalt28
Gründungen, Beteiligungen28a
Förderung lokaljournalistischer Angebote28b
Versammlung der Landesanstalt29
Arbeitsweise und Aufgaben der Versammlung30
Medienrat31
Arbeitsweise und Aufgaben des Medienrates32
Geschäftsführer der Landesanstalt33
Arbeitsweise und Aufgaben des Geschäftsführers34
Finanzierung der Landesanstalt35
Aufsicht über die Landesanstalt36
  
8. Abschnitt 
Verbreitung, Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen auf Plattformen 
  
Zulässigkeit der Weiterverbreitung37
Verbreitung, Weiterverbreitung38
  
9. Abschnitt 
Maßnahmen der Aufsicht 
  
Allgemeine Aufsicht über Veranstalter39
Rücknahme der Zulassung40
Widerruf der Zulassung41
Untersagung der Verbreitung42
Ordnungswidrigkeiten43
  
10. Abschnitt 
Datenschutz und Geheimschutz 
  
Datenverarbeitung44
Schutz der Geheimhaltung45
  
11. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen46
In-Kraft-Treten47